04.12.2008

Zuständigkeiten und Instanzenweg

Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass jeglicher Schriftverkehr der Vereine mit dem Handballverband Westfalen (HVW) über den Vorsitzenden des Handballkreises auf dem „Instanzenweg“ zu führen ist.

Die Vereine sind Mitglieder des Handballkreises (03) und des HV Westfalen, jedoch nicht Mitglied des Westdeutschen Handballverbandes (WHV) oder des DHB. Die Korrespondenz mit den Dachverbänden DHB und WHV ist daher auch ausschließlich auf dem Instanzenweg (Kreis/HV) möglich. Eine Ausnahme gilt hier lediglich für das Passwesen: Hier liegt die Passhoheit beim WHV. Der diesbezügliche Schriftwechsel findet direkt zwischen Verein und WHV statt.

Weiterhin bitte ich um Beachtung der neuen Merkblätter/Anträge im HV:
„Merkblatt zur Aufnahme von Mitgliedern / Erlöschen der Mitgliedschaft“ und „Bildung und Auflösung von Spielgemeinschaften“. Alle Formulare sind auf www.handballwestfalen.de unter Organisation/Geschäftsstelle/Formularübersicht zu finden.
[Boerscheper, 04.12.08]