03.08.2017

Meldepflicht von Freundschaftsspielen/-turnieren

Seit dem 11.07.2017 sind die Durchführungsbestimmungen (Dfb) zur Serie 2017/2018 in Kraft und inzwischen bekannt gegeben. Ich bitte ausdrücklich um Beachtung der sich aus § 73 DHB-Spielordnung (SpO) ergebenen Meldepflicht für Freundschaftsspiele. Die Meldung erfolgt gem. Zif. 1.2 der Dfb an den Kreisvorsitzenden. Ab 15.08.2017 zieht die Nichtmeldung eine Ordnungsstrafe nach sich. [Boerscheper, 03.08.2017]