12.04.2007

Freistellungsbescheide und Haftungserklärungen der Vereine

Im WH Nr. 3 vom 22.01.2007 hat der HV Westfalen alle Vereine als Mitglieder des Handballverbandes Westfalen e.V. gebeten, bis zum 31.03.2007 einen aktuellen Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid des jeweiligen Finanzamtes an die Geschäftsstelle des HV Westfalen zu senden. Die zugelassenen Spielgemeinschaften hatten eine gültige Haftungserklärung ihrer Stammvereine einzureichen.

 

Dieser Verpflichtung sind mit Ausnahme eines Vereins alle Vereine und Spielgemeinschaften des Handballkreises bisher nicht nachgekommen.

 

Alle Vereine und Spielgemeinschaften werden daher nochmals aufgefordert, die erforderlichen Unterlagen bis zum 30.04.07 bei der Geschäftsstelle des HV Westfalen einzureichen.  Falls aktuelle Unterlagen bis zu diesem Termin noch nicht beigebracht werden können, ist unbedingt eine schriftliche Mitteilung an die Geschäftsstelle des HV Westfalen erforderlich.

 

Nach § 6 Abs. 2 der Satzung des HV Westfalen e.V. können nur gemeinnützige und in das Vereinsregister eingetragene Vereine ordentliche Mitglieder des HV Westfalen sein. Da der HV Westfalen zwischenzeitlich eingetragener Verein ist,  bzw. die Eintragung des Handballkreis Bielefeld-Herford in Bearbeitung ist, müssen aus steuerrechtlichen und zur Aufrechterhaltung der Gemeinnützigkeit des Verbandes und der Handballkreise, die geforderten Unterlagen gegenüber dem Finanzamt nachgewiesen werden.

 

Vereine bzw. Spielgemeinschaften, die die geforderten Unterlagen nicht einreichen oder eine schriftliche Mitteilung nicht abgeben, müssen mit weiteren Maßnahmen rechnen.

 

Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung. [Boerscheper, 12.04.07]