13.04.2013
Ausbildungskostenentschädigung
Der Kreistag 2012 hat beschlossen, dass alle Vereine eine freiwillige Ausbildungskostenentschädigung bei Vereinswechseln von Spielerinnen und Spieler ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zahlen. Diese Regelung ist auch ohne gesonderte Veröffentlichung seit 01.01.13 in Kraft. Ein entsprechendes Merkblatt steht nun im Downloadbereich zur Verfügung. [Boerscheper/Wehrenbrecht/Puls, 13.04.13]