05.09.2016

Änderung der Durchführungsbestimmungen: Neuformulierung zu § 55 Abs. 3 SpO

Das erweiterte Präsisium (EP) des HV Westfalen hat per Umlaufbeschluss am 5.9.2016 einstimmig beschlossen:

„In Abweichung der Bestimmungen des § 55 Abs. 3 der ab 1. Juli 2016 gültigen DHB-Spielordnung gelten innerhalb des HV Westfalen für U21-Spieler in Erwachsenenmannschaften die Bestimmungen des § 55 Abs. 1 der SpO. Der uneingeschränkte Einsatz von U21-Spielern in Erwachsenenmannschaften der vier höchsten Spielklassen bleibt hiervon unberührt. Damit spielen sich U21-Spieler bei zwei aufeinander folgenden Einsätzen in Erwachsenenmannschaften unterhalb der Oberliga fest. Bei Einsätzen in der Oberliga oder darüber spielen sie sich nicht fest.“

Dieser kurzfristige neue Beschluss war erforderlich, um dem bereits im Mai 2016 gefassten Beschluss des EP, dass sich U21-Spieler im Bereich des HVW unterhalb der Oberliga „ganz normal“ festspielen sollen, die notwendige Klarheit in der Formulierung und die juristische Absicherung zu verschaffen.

Die Durchführungsbestimmungen des Kreisspielbetriebs werden hiermit mit Wirkung ab heute entsprechend dem o.a. Wortlauf geändert. Die geänderte Fassung der Durchführungsbestimmungen steht im Downloadbereich zur Verfügung.

[Boerscheper/Wehrenbrecht/Puls, 05.09.2016]